Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2012 - 11 S 60.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11060
OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2012 - 11 S 60.11 (https://dejure.org/2012,11060)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2012 - 11 S 60.11 (https://dejure.org/2012,11060)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2012 - 11 S 60.11 (https://dejure.org/2012,11060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 2 BNatSchG, § 30 Abs 2 S 1 Nr 1 BNatSchG
    Gefahren für bundesgesetzlich geschützte Biotope ist durch Gefahrenabwehrmaßnahmen nach BNatSchG § 3 zu begegnen.

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 Abs 2 BNatSchG, § 30 Abs 2 S 1 Nr 1 BNatSchG, § 32 NatSchG BB, § 54 Abs 1 S 2 NatSchG BB, Ziff 1.2 BiotopV BB
    Unterlassungs- und Nutzungsuntersagungsverfügung; Steganlage; Nutzung; Errichtung; bundesgesetzlich geschütztes Biotop; Erlenbruch; Schwimmblattgesellschaften; Röhrichtgürtel; Generalklausel des BNatSchG; unvordenkliche Verjährung (keine); Störerauswahl; Handlungsstörer; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 05.08.2003 - 22 B 00.2918

    kein Übergang einer Zwangsgeldandrohung auf den Einzelrechtsnachfolger,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2012 - 11 S 60.11
    Soweit der Antragsteller dagegen vorträgt, das Verwaltungsgericht habe verkannt, dass aufgrund der bis auf das Ende des 19. Jahrhunderts zurückreichenden Nutzung für Ausflugsfahrten mit Dampfbooten und der nachfolgenden Nutzung als Anlegestelle für ein Kinderferienlager in Bezug auf den Steg das Rechtsinstitut der "unvordenklichen Verjährung" greife, ist schon nicht ersichtlich, dass die dafür geltende Voraussetzung der ununterbrochenen Fortdauer des nach außen erkennbaren, seit sehr langer Zeit (in der Regel seit mindestens 40 Jahren) bestehenden Zustands (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 5. August 2003 - 22 B 00.2918 -, juris Rz. 20) vorliegt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 11 S 67.10

    Wertstoffsammelsystem "Gelbe Tonne plus"; Untersagungsanordnung; von privatem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2012 - 11 S 60.11
    Bei dieser Abwägung sind auch die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache maßgebend zu berücksichtigen, allerdings nur, soweit sie sich aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung mit hinreichender Verlässlichkeit beurteilen lassen (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2011 - OVG 11 S 67.10 -, juris Rz. 13).
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308

    Biotopschutz; keine Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften;

    Deshalb erfolgt die Anordnung von Handlungen typischerweise in der Form des Gebots zur Wiederherstellung des status quo ante (Krohn in Schlacke, Gemeinschaftskommentar zum Bundesnaturschutzgesetz, 1. Aufl. 2012, RdNr. 33 zu § 3; Fischer-Hüftle in Engelhardt, a.a.O., RdNr. 32 zu Art. 13 d a.F.; Gellermann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band 2, RdNr. 14 zu § 30 BNatSchG; unklar OVG Berlin-Bbg, Beschluss vom 7.5.2012 Az. OVG 11 S 60.11 , das nur von "Gefahrenabwehr" spricht).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2024 - 4 ME 84/23

    Biotop; Duldungsverfügung; Eigentümer; Ermessensfehler; Ermittlung;

    Ob ein Verschulden vorliegt oder nicht, ist dagegen für Feststellung der Verantwortlichkeit einer Person nicht entscheidend (Blum/Agena/Brüggeshemke, Niedersächsisches Naturschutzrecht, Stand 20. EL April 2023, § 2 Rn. 73; Ullrich, in: Möstl/Weiner, BeckOK Polizei- und Ordnungsrecht Niedersachsen, 29. Ed. Stand 1.11.2023, § 6 Rn 15 ff.; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v 7.5.2012 - OVG 11 S 60.11 -, juris Rn. 13; Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Auflage 2021, § 3 Rn. 34).
  • VG Frankfurt/Oder, 01.02.2013 - 5 K 1099/10

    Naturschutzrecht; Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

    Diese ihm (unmittelbar) zurechenbare Nutzung trägt dazu bei, dass sich Schilfgürtel und Schwimmblattgesellschaften nicht schließen (vgl. zu § 3 Abs. 2 BNatSchG OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. Mai 2012 - 11 S 60.11 juris Rdnr. 13).
  • VG Berlin, 28.11.2023 - 24 K 154.23
    Dies beruht auf dem allgemeinen Erfahrungswert, dass durch einen in Nutzung befindlichen Bootssteg üblicherweise verhindert wird, dass sich der Schilfgürtel in diesem Bereich komplett schließen kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Mai 2012 - OVG 11 S 60.11 - juris, Rn. 10).
  • VG Frankfurt/Oder, 30.06.2023 - 5 K 1184/21
    Zur Gefahrenabwehr von Beeinträchtigungen bundesgesetzlich geschützter Biotope i.S.d. § 30 Abs. 2 BNatSchG ist die Generalklausel des § 3 Abs. 2 BNatSchG mangels anderer spezieller Anordnungsbefugnisse anwendbar (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Mai 2012 - OVG 11 S 60.11 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht